Die Beitragsordnung des BSV Nordstern Radolfzell bildet die Grundlage für die Festlegung der Mitgliedsbeiträge und regelt die finanziellen Verpflichtungen der Vereinsmitglieder.
Beitragshöhe und -zahlung
Die Beitragsordnung legt die Höhe der Mitgliedsbeiträge für verschiedene Mitgliedschaftskategorien fest, einschließlich aktiver Mitglieder, passive Mitglieder, Jugendliche und Familienmitglieder. Sie regelt auch die Modalitäten der Beitragszahlung, wie beispielsweise die Fälligkeitstermine und die Zahlungsmodalitäten.
Kündigung und Erstattung
Die Beitragsordnung kann Regelungen zur Kündigung der Mitgliedschaft und zur Erstattung von bereits geleisteten Beiträgen enthalten. Sie legt fest, unter welchen Bedingungen eine Mitgliedschaft gekündigt werden kann und ob und in welchem Umfang bereits gezahlte Beiträge zurückerstattet werden.
Anpassungen und Änderungen
Die Beitragsordnung kann von der Mitgliederversammlung des BSV Nordstern Radolfzell geändert oder angepasst werden. Sie legt die Verfahrensweise für Änderungen fest und stellt sicher, dass diese im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und den Vorgaben der Satzung des Vereins erfolgen.
Rechtliche Grundlage
Die Beitragsordnung des BSV Nordstern Radolfzell basiert auf den geltenden gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Vereinssatzung. Sie dient als verbindliche Grundlage für die Festlegung der Mitgliedsbeiträge und gibt Orientierung für die finanzielle Organisation des Vereins.
Für weitere Informationen oder bei Fragen zur Beitragsordnung des BSV Nordstern Radolfzell stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte dirkekt an die Mitglieder der Vorstandschaft.
Stand: 01.01.2024