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Transparent & fair

Beitragsordnung

Mitgliedsbeiträge sichern Trainingsbetrieb, Anlagen und eine verlässliche Vereinsarbeit.

BSV · 1956
Ordnung schafft Orientierung

Klar geregelt.
Fair für alle.

Die Beitragsordnung schafft Transparenz über Mitgliedsbeiträge, Zahlungswege und Ermäßigungen. Die zum 1. Januar 2026 beschlossenen Anpassungen sind hier übersichtlich zusammengefasst.

DokumentBeitragsordnung
FassungGültig ab 01.01.2026
UmfangBeiträge & Regelungen
PDF öffnen
01125 €

Fußball aktiv

Jahresbeitrag ab 2026

02100 €

Junge Sterne

Jahresbeitrag ab 2026

03200 €

Familien

Maximalbeitrag pro Jahr

Verlässlicher Rahmen

Grundlage der Beiträge

Die Beitragsordnung des BSV Nordstern Radolfzell bildet die Grundlage für die Festlegung der Mitgliedsbeiträge und regelt die finanziellen Verpflichtungen der Vereinsmitglieder.

Sie legt die Höhe der Beiträge für unterschiedliche Mitgliedschaftskategorien fest – darunter aktive und passive Mitglieder, Jugendliche und Familien. Außerdem regelt sie Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten.

Regelungen zur Kündigung und zu einer möglichen Erstattung bereits geleisteter Beiträge sowie das Verfahren für Änderungen richten sich nach der Beitragsordnung und der Vereinssatzung.

Beschluss der Mitgliederversammlung

Beitragsanpassungen ab 2026

Mit Wirkung zum 01.01.2026 wurde eine Anpassung der Beitragsordnung beschlossen. Die Erhöhungen ergeben sich aus den jeweiligen Abteilungsbeiträgen; die Grundbeiträge bleiben unverändert.

Übersicht

Grund- und Abteilungsbeiträge

Abteilung / MitgliedsartBis 31.12.2025Ab 01.01.2026Veränderung
Passiv45 €45 €± 0 €
Ehrenmitglied0 €0 €± 0 €
Übungsleiter0 €0 €± 0 €
Fußball (aktiv)115 €125 €+10 €
Bogensport (aktiv)105 €115 €+10 €
Gymnastik (aktiv)105 €115 €+10 €
Wandern45 €45 €± 0 €
Jugend90 €100 €+10 €

Die Beitragserhöhungen entstehen ausschließlich durch angepasste Abteilungsbeiträge. Die Grundbeiträge bleiben unverändert.

Gemeinsam gedeckelt

Familienbeiträge

Auch bei den Familienbeiträgen ergeben sich Anpassungen, die sich aus den erhöhten Einzelbeiträgen ableiten. Unverändert bleibt der maximale Jahresbeitrag pro Familie von 200 Euro.

Übersicht

Beispielhafte Gegenüberstellung

FamilienkonstellationBis 31.12.2025Ab 01.01.2026Veränderung
Aktiv: 1 Erwachsener + 1 Kind140 €150 €+10 €
Jugend: 2 Kinder140 €150 €+10 €
Aktiv: 1 Erwachsener + 3 Kinder*240 €*250 €*+10 €
Aktiv: 2 Erwachsene + 3 Kinder*290 €*300 €*+10 €

* Die genannten Beträge unterliegen der Deckelung auf maximal 200 Euro pro Familie und Jahr.

Stabil in die Zukunft

Gründe für die Anpassung

Die Beitragsanpassung ist notwendig, um einen stabilen und nachhaltigen Vereinsbetrieb sicherzustellen. Mit den Mehreinnahmen werden insbesondere folgende Bereiche dauerhaft abgesichert:

  • gestiegene Verbands- und Versicherungsabgaben
  • höhere Kosten für Sportbetrieb, Material und Infrastruktur
  • die Qualität der Trainings- und Vereinsangebote
Was bestehen bleibt

Keine Änderungen

Die Anpassung betrifft nicht alle Bestandteile der Beitragsordnung. Folgende Regelungen bleiben unverändert:

  • Beitragsbefreiung für Ehrenmitglieder, Übungsleiter und ehrenamtliche Funktionsträger
  • Zahlungsmodalitäten, Lastschriftverfahren und Fälligkeitstermine
  • Kündigungsfristen und Kündigungsverfahren
  • Deckelung der Familienbeiträge
Verbindliche Fassung

Rechtliche Grundlage

Die Beitragsordnung basiert auf den geltenden gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Vereinssatzung. Sie dient als verbindliche Grundlage für die Festlegung der Mitgliedsbeiträge und gibt Orientierung für die finanzielle Organisation des Vereins.