Klar geregelt.
Fair für alle.
Die Beitragsordnung schafft Transparenz über Mitgliedsbeiträge, Zahlungswege und Ermäßigungen. Die zum 1. Januar 2026 beschlossenen Anpassungen sind hier übersichtlich zusammengefasst.
Fußball aktiv
Jahresbeitrag ab 2026
Junge Sterne
Jahresbeitrag ab 2026
Familien
Maximalbeitrag pro Jahr
Grundlage der Beiträge
Die Beitragsordnung des BSV Nordstern Radolfzell bildet die Grundlage für die Festlegung der Mitgliedsbeiträge und regelt die finanziellen Verpflichtungen der Vereinsmitglieder.
Sie legt die Höhe der Beiträge für unterschiedliche Mitgliedschaftskategorien fest – darunter aktive und passive Mitglieder, Jugendliche und Familien. Außerdem regelt sie Fälligkeit und Zahlungsmodalitäten.
Regelungen zur Kündigung und zu einer möglichen Erstattung bereits geleisteter Beiträge sowie das Verfahren für Änderungen richten sich nach der Beitragsordnung und der Vereinssatzung.
Beitragsanpassungen ab 2026
Mit Wirkung zum 01.01.2026 wurde eine Anpassung der Beitragsordnung beschlossen. Die Erhöhungen ergeben sich aus den jeweiligen Abteilungsbeiträgen; die Grundbeiträge bleiben unverändert.
Grund- und Abteilungsbeiträge
| Abteilung / Mitgliedsart | Bis 31.12.2025 | Ab 01.01.2026 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Passiv | 45 € | 45 € | ± 0 € |
| Ehrenmitglied | 0 € | 0 € | ± 0 € |
| Übungsleiter | 0 € | 0 € | ± 0 € |
| Fußball (aktiv) | 115 € | 125 € | +10 € |
| Bogensport (aktiv) | 105 € | 115 € | +10 € |
| Gymnastik (aktiv) | 105 € | 115 € | +10 € |
| Wandern | 45 € | 45 € | ± 0 € |
| Jugend | 90 € | 100 € | +10 € |
iDie Beitragserhöhungen entstehen ausschließlich durch angepasste Abteilungsbeiträge. Die Grundbeiträge bleiben unverändert.
Familienbeiträge
Auch bei den Familienbeiträgen ergeben sich Anpassungen, die sich aus den erhöhten Einzelbeiträgen ableiten. Unverändert bleibt der maximale Jahresbeitrag pro Familie von 200 Euro.
Beispielhafte Gegenüberstellung
| Familienkonstellation | Bis 31.12.2025 | Ab 01.01.2026 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Aktiv: 1 Erwachsener + 1 Kind | 140 € | 150 € | +10 € |
| Jugend: 2 Kinder | 140 € | 150 € | +10 € |
| Aktiv: 1 Erwachsener + 3 Kinder* | 240 €* | 250 €* | +10 € |
| Aktiv: 2 Erwachsene + 3 Kinder* | 290 €* | 300 €* | +10 € |
i* Die genannten Beträge unterliegen der Deckelung auf maximal 200 Euro pro Familie und Jahr.
Gründe für die Anpassung
Die Beitragsanpassung ist notwendig, um einen stabilen und nachhaltigen Vereinsbetrieb sicherzustellen. Mit den Mehreinnahmen werden insbesondere folgende Bereiche dauerhaft abgesichert:
- ✓gestiegene Verbands- und Versicherungsabgaben
- ✓höhere Kosten für Sportbetrieb, Material und Infrastruktur
- ✓die Qualität der Trainings- und Vereinsangebote
Keine Änderungen
Die Anpassung betrifft nicht alle Bestandteile der Beitragsordnung. Folgende Regelungen bleiben unverändert:
- ✓Beitragsbefreiung für Ehrenmitglieder, Übungsleiter und ehrenamtliche Funktionsträger
- ✓Zahlungsmodalitäten, Lastschriftverfahren und Fälligkeitstermine
- ✓Kündigungsfristen und Kündigungsverfahren
- ✓Deckelung der Familienbeiträge
Rechtliche Grundlage
Die Beitragsordnung basiert auf den geltenden gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Vereinssatzung. Sie dient als verbindliche Grundlage für die Festlegung der Mitgliedsbeiträge und gibt Orientierung für die finanzielle Organisation des Vereins.




